Lizenzbestimmungen

Auswahl der Losungs-Bibelstellen
Die Freeware-Losungsprogramme verwenden die Losungen der Herrnhuter Brüdergemeine, d.h. die spezielle Auswahl von alt- und neutestamentlichen Bibelstellen, mit der freundlichen Genehmigung der Evangelischen Brüder-Unität Herrnhut und Bad Boll (http://www.ebu.de) und des Friedrich Reinhardt-Verlags (http://www.reinhardt.ch).
Dritttexte, Angaben zur Bibellese
Die Genehmigung erlaubt die Einbindung der im Losungsbüchlein angegebenen Textstellen für die Bibellese, jedoch nicht die Verwendung der "Dritttexte", wie Liedverse oder Gebetstexte.
Form der Verbreitung
Der Inhalt der Programmpakete darf nur in unveränderter Form weitergegeben werden. Einzelne Dateien dürfen weder entfernt oder geändert noch einzeln weitergegeben werden. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Losungstexte des aktuellen Jahres ohne die zugehörigen Anzeigeprogramme weiterzugeben oder die Losungstexte abzuändern. Losungstexte des jeweiligen Vorjahres und älter dürfen auch ohne Anzeigeprogramme weitergegeben werden; die weiteren Bestimmungen bleiben unverändert erhalten.
Nicht-kommerzielle Verbreitung
Die Programme dürfen nur kostenlos weitergegeben werden. Kommerzielle Werbung, entgeltlicher Vertrieb oder eine Verbreitung über kommerzielle Anbieter ist unzulässig.
Deutsche "Losung"
Das deutsche Wort "Losung" ist in Verbindung mit den Freeware-Losungsprogrammen durch Copyright geschützt. Die deutschen Losungen dürfen ausschließlich unter dem Namen "Losung" verwendet werden.
Verwendung der Losungstexte in Programmen
Die Losungstexte dürfen in einem Softwareprogramm nur verwendet werden, wenn die einzige Funktion des Programmes darin besteht, den Losungstext auf dem Bildschirm auszugeben. Zulässig ist auch die Verwendung eines weit verbreiteten, allgemein verwendbaren Dienstprogrammes (z.B. eines Internetbrowsers oder einer Datenbank). Die Losungstexte dürfen nicht zur Aufwertung eines Anwendungsprogrammes (z.B. eines Organizer-Programmes) verwendet werden.
Copyright für die Bibeltexte
Für jede von den Freeware-Losungsprogrammen unterstützte Sprache gilt: die oben genannte Genehmigung, die Auswahl der Losungs-Bibelstellen zu verwenden, kann, muß aber nicht, auch die Erlaubnis der jeweiligen Bibelgesellschaft beinhalten, die Bibeltexte (Übersetzung) selbst zu verwenden. Die entsprechenden Copyright-Vermerke für die Bibeltexte (Übersetzung) finden sich in der jeweiligen Losungstextdatei oder in einem Zusatztext und müssen dem Benutzer zugänglich sein.
Copyright für die Freeware-Losungsprogramme
Die Programme selbst sind urheberrechtlich für den jeweiligen Programmierer geschützt. Es gelten die bei den Programmen angegebenen Bedingungen.
Einsehbarkeit der Lizenzbedingungen
Die Lizenzbedingungen müssen dem Benutzer zugänglich sein.